Re: B-Plan Änderung


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Abgeschickt von Jasmin am 16 November, 2009 um 11:19:37

Antwort auf: Re: B-Plan Änderung von Anders Leben am 16 November, 2009 um 11:08:35:

Hallo,

was bedeutet denn eine Befreiung? Mein Architekt sagt der Bebauungsplan müsste geändert werden weil eine Aufstockung im Plan von 1974 nicht vorgesehen war. Der Architekt war bei der Gemeinde für eine Bauvoranfrage und diese speiste in ab mit den Worten man benötige das Einverständnis aller umliegenden Nachbarn. Alles Abstandsfläche werden eingehalten.

Bitte um Antwort. Danke!


: Sie benutzen mit der "B-Plan-Änderung" einen Fachbegriff - und das falsch, wie es scheint.

: Ist evtl. "nur" eine Befreiung gemeint?
: Werden die Abstandflächen eingehalten? was sagt Ihr Architekt?

:
: : Hallo,

: : muss man für eine B-Plan Änderung das Einverständnis aller umliegenden Nachbarn haben? Entscheidet solch eine Änderung nicht nur die Gemeinde?
: : Es geht um einen Bungalow, der als 2-Familienhaus aufgestockt werden soll im B-Plan aber nur Bungalow erlaubt ist. Der besagte Nachbar hat selber 2Geschosse.

: : MFG




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