Re: Widerspruch gegen Bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von K.D. am 29 November, 2004 um 08:16:51

Antwort auf: Widerspruch gegen Bebauungsplanänderung von Rainer am 23 November, 2004 um 20:12:04:

: Der Bauausschuß hat in seiner letzten Sitzung ohne Gegenstimme unseren Antrag auf Bebauungsplanänderung beschlossen. Hintergrund: Unser Nachbar hat vor Jahren die Baugrenze überschritten, die nun auch wir überschreiten möchten. Leider weigert sich unser Nachbar seine Zustimmung zu geben (nur gegen Bares möchte er unterschreiben) - deshalb haben wir nach Befragung beim Landratsamt und der Stadtverwaltung Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt, der vom Bauausschuß beschlossen wurde (s. o.). Wir gehen nun davon aus, daß unser Nachbar Widerspruch einlegen wird. Wann muß er dies tun und wie steht's um dessen Erfolg?

Der Nachbar hat drei Möglichkeiten.
1. Er kann gegen den geänderten B-Plan ein Normenkontrollverfahren anstreben. Da sein Grundstück im B-plan liegt ist er zumindestens antragsbefugt. Inwieweit er jetzt in seinen Nachbarechten betroffen ist, kann ich ohne Kennung der näheren Umstände nicht sagen.
Der Antrag ist innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des geänderten B-Planes beim OVG zu stellen.

2. Er könnte gegen eure eventuell erforderliche Baugenehmigung Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt je nach Zustellungsart einen Monat oder ein Jahr.
Hierbei könnte er nachbarliche Interessen geltend machen (nähere Umstände unbekannt - Lageskizze wäre hilfreich) und auch indirekt den B-Plan anfechten (Fachbegriff - Inzedentanfechtung).

3. Braucht ihr keine Baugenehmigung, z.B. genehmigungsfrei oder im Anzeigeverfahren, kann er beim Bauaufsichtsamt einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen.

Über die Erfolgsaussichten kann ich ohne nähere Kenntnis des Einzelfalles leider nichts sagen.




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