Baustopp


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Abgeschickt von B. Uilder am 18 November, 2009 um 19:39:06

Fiktiver Sachverhalt:

Bauherr A baut ein Einfamilienhaus in Massivbauweise mit KG,EG,OG. Nach Fertigstellung Rohbau und Fertigstellung Dachdeckerarbeiten erfolgt ein Baustopp durch die Baurechtsbehörde, da zufällig festgestellt wurde, dass das Gebäude 40cm zu hoch ist.
Laut Architekt ist ihm ein Fehler im Büro unterlaufen, weshalb die Geschosshöhe um 40cm differiert. Er bereut seinen Fehler und Bauherr A beabsichtigt ihn deshalb NICHT zu verklagen. Die 40cm bringen dem Bauherren A offensichtlich keinerlei Vorteile, eher muss dieser größere Raum unnötig geheizt werden. Auch sind um das Gebäude keine Nachbarn beeinträchtigt. Die Baurechtsbehörde stellt nach einer Woche fest, dass ein Rückbau nicht verhältnismäßig erscheint und redet (MÜNDLICH) von ca. 50000 Euro Strafe. Der Baustopp, welcher 7 Wochen dauert verursacht Kosten in Höhe von ca. 20000 Euro. Zudem ist das Gebäude durch fehlende Fenster und fehlende Dachrinnen mit Regenwasser vollgelaufen.

Frage A: Ist die Höhe des Bußgelds sowie die Dauer des Baustopps rechtmäßig/verhältnismäßig und wie sollte sich Bauherr A verhalten?





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