Abgeschickt von stephanie tonn am 29 November, 2004 um 19:39:10
Ich habe vor ca. einem jahr ein haus durch bauunternehmer X errichten lassen. dieser beauftragte den subunternehmer y mit der Installation der Heizung. die Heizung hat nun einen mangel. ich möchte den mangel von y beheben lassen. Y lehnt dies ab, da X die Rechnungen für den Einbau der Heizungen nicht bezahlt hat. ich habe alle angefallenen rechnungen fristgerecht an X gezahlt. X ist mittlerweile insolvent und hat das geld noch nicht an firma Y weitergeleitet. Habe ich ggü firma y ansprüche auf beseitigung des mangels?wenn nicht, welche ansprüche stehen mir ansonsten zu?
eilt!vielen dank im voraus!