Re: Wohnungstrennwand


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Abgeschickt von Oberh.... am 20 November, 2009 um 18:43:47

Antwort auf: Re: Wohnungstrennwand von Dirk Baumeister am 20 November, 2009 um 17:45:36:

Hi!

Danke für die Rückmeldung.

Im Vertrag steht "Wohnungstrennwand".

Die Bauherren haben in den Vertragsverhandlungen (2 volle Tage) eindeutig und ausführlich diskutierend auf eine zweischalige Wand aus Gründen des Schallschutzes bestanden.
So wurden als Beispiele genannt: A läuft über die Treppe und B soll es nicht hören ...
Und B schlägt die Backofentüre zu, ohne dass A vom Sofa fällt ... (;-))

Eine getrennte Bodenplatte wurde nicht vereinbart, wäre aber ohne großen Mehraufwand durchführbar gewesen.
Der Vorschlag wurde auch nicht vom GU gemacht.
Sicherlich hätten die Bauherren hier auch einen Mehrpreis akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen
O.O.



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