Grundsteuer zwei Baufenster


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Abgeschickt von Holger H. am 25 November, 2009 um 18:39:31

Guten abend.
Es stellt sich folgende baurechtliche Frage:
Auf einem klinen Flurstück (ca. 1200 qm) befinden sich zwei sog. Bauteppiche / Baufenster. In einem solchen Baufenster soll ein Haus errichtet werden. Das andere dient nur als Garten. Wie verhält es sich nun mit der Grundsteuer (Einheitswert)? Sollte man das Flurstück teilen damit man einmal Grundsteuer A und einmal B bekommt? Oder ist ein Flurstück mit einem unbebauten Baufenster günstiger?



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