Ausgleichsleistungen gem. §58 Abs.1 BauGB


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Abgeschickt von ratsuchender am 28 November, 2009 um 18:57:10

Folgendes Problem:

Eine Gemeinde kassiert von den Grundstückseigentümern im Rahmen einer Umlegung Ausgleichsleistungen gem. §58 Abs.1 BauGB in Form von Geld.

Gibts es irgendwelche Vorschriften, wie das Geld verwendet werden muss? Muss es zweckgebunden für die Erschließung eingesetzt werden oder kann die Gemeinde das Geld im Haushalt beliebig verwenden?

Gruß
ratsuchender



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