Vorzeitige Besitzeinweisung


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Abgeschickt von HaFu am 03 Dezember, 2009 um 11:50:52

Nach einem nun rechtskräftigen Bebauungsplan soll unsere fast Anliegerstraße zu einer Hauptverkehrsstraße werden. Klage wurde vom OVG abgewiesen. Für den Ausbau will die Gemeinde nun Teile meines Grundstückes haben und droht mit Enteignung und vorzeitiger Besitzeinweisung. Ich habe erklärt, dass der Straßenquerschnitt zum meinen Lasten ausgebaut wird. Hier wird z.B. ein Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,22 m geplant. Bei diesem Rad- und Gehweg (Radfahrer eine Richtung und innerorts) wäre nach meiner Ansicht nur 2,00 m erforderlich, zumal hier nur sehr geringer Rad- und Fußgängerverkehr herrscht.
Meine Fragen:
Kann ich vorbeugend gegen die vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung noch etwas tun? (Land NRW)
MfG



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