Hessenrecht - Bebauungsplan - Grenzabstand


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Abgeschickt von Alexander Gessner am 15 Maerz, 2005 um 09:28:32

Folgende Situation:
Ein neuer Bebauungsplan verringert den notwendigen Grenzabstand von LBO 3,00 m auf 2,00 m. Jetzt die Frage: Können zwei Nachbarn jeweils bis 2,00 m an die Grenze heranbauen, oder muss ein Gebäudeabstand eingehalten werden? Wäre super, wenn ich eine Textstelle bekäme
LBO sagt nichts aus???
Bebauungsplan schreibt 2m vor
Brandschutz???




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