Re: Teil-Abnahme


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 14:02:22

Antwort auf: Teil-Abnahme von Stef am 01 Dezember, 2009 um 18:32:19:

Wenn Sie eine Abnahme vereinbart haben und auch tatsächlich abgenommen haben bedeutet dies, dass auch die Übernahme der Gefahr damit verbunden ist.

Das ist auch bei einer Teilabnahme so.

Es sei denn, Sie hätten im Abnahmeprotokoll vermerkt, dass Sie die Leistung nicht abnehmen.


Mit freundlichem Gruss


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: Handelt es sich bei einer Teil-Abnahme eines Kellers gemäß § 12 Ziffer 1 VOB/B bereits um eine Übergabe des Kellers? Oder erfolgt die eigentliche Übergabe erst, wenn alle Restarbeiten erledigt sind?





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