Re: Flüssiggastank, welche Abstände zur Nachbargrenze?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 14:25:04

Antwort auf: Flüssiggastank, welche Abstände zur Nachbargrenze? von Christian Culinaris am 01 Dezember, 2009 um 10:42:15:

Werter Forumsteilnehmer,

um Ihre Frage verlässlich beantworten zu können, wäre es zunächst einmal wichtig zu wissen, über welche Form der Flüssiggastanklagerung wir hier sprechen?

Oberirdisch oder Unterirdisch?

Bei unterirdischer Lagerung ist ein Sicherheitsabstand von 1,0 m ab Mitte Domdeckel erforderlich.

Bei oberirdischer Lagerung ist der Sicherheitsabstand hier auf die Schnelle zu erklären wohl kaum möglich.

Schauen Sie doch am besten unter

http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/energie-und-rohstoffe/merkblaetter/Merkblatt_43.pdf

Da werden Sie fündig werden. Bayern hat da als Bundesland eine der vorzüglichsten Seiten mit zahlreichen kostenfreien Downloads für die Besucher bereitgestellt. Eine tolle Seite, zahlreiche nützliche Tips in Sachen Bauen und Wohnen etc.

Sollte der Link nicht funktionieren geben Sie bei google einfach

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

ein

Dann schauen Sie unter Merkblatt 43.


Mit freundlichem Gruss


ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616
Homepage: www.svb-reima.de
E.-Mail: info@svb-reima.de
____________________________________

Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.

: Hallo,
: ich möchte gerne wissen, welche Abstände ein Flüssiggastank zum Nachbargrundstück einhalten muss?
: Wenn er auf einer Seite 0,50m und auf der anderen Seite 1,5m weit weg steht, ist das nicht zu nah?
: Müsste dann nicht eine Schutzmauer aufgestellt werden?
: Besonders wenn der Nachbar sein Brennholz unmittelbar an seiner Grenze aufgestapelt hätte?
: Kann mir jemand einen Link zu den gültigen Vorschriften in Bayern sagen?

: Vielen Dank





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]