Abrechnung eines VOB-Vertrages


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Abgeschickt von Michael am 01 Dezember, 2004 um 09:26:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit einem Bauunternehmen, wofür wir einen kleinen Spielplatz hergerichtet haben. Grundlage unseres Auftrages war ein zweiseitiges LV, welches innerhalb von 4 Arbeitstagen abgearbeitet war. Leider war in diesem LV eine Leistung nicht korrekt ausgeschrieben, wofür wir eine zusätzliche Position in unserer Rechnung ausweisen mussten.

Nun haben wir das Problem, daß der Bauunternehmer diese Leistung nicht anerkennt, da a) hierfür kein Nachtragsangebot vorliegt und b) seiner Meinung nach diese Position mit dem LV abgegolten sei. Ausgeschrieben war jedoch lediglich eine Geländemodelierung und nicht wie erforderlich das abtragen und entsorgen einer Rasenfläche.

Können wir nun unsere Ansprüche (ohne welche das Gewerk nicht hätte erstellt werden können) nun einklagen oder haben wir keine chance auf Erfolg, da der Schriftverkehr im Sinne der VOB nicht gewahrt wurde.

Für Ihre Mühe vorab Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüsse

Michael


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