Re: Feuchtigketsschaden


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 15:33:12

Antwort auf: Feuchtigketsschaden von Topic am 26 November, 2009 um 21:38:11:

Werter Forumsteilnehmer,

das was Sie vorhaben bzw. gefragt haben können Sie immer und jeder Zeit bei Gericht versuchen.

Die Frage ist nur, inwiefern Sie Aussicht auf Erfolgt haben.

Um dies beurteilen zu können wird man sich vor Ort ein Bild von der Situation machen und die Angelegenheit in Augenschein nehmen müssen.

Ohne dies wird es nicht gehen Ihnen hier auch nur annähernd eine verlässliche Antwort geben zu können.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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: Guten Tag!
: Ich habe vor 1 monat ein Haus gekauft!
: Bei den Renovierungsarbeiten habe ich gemerkt das ich in der Decke ein Feuchtigkeitschaden habe.
: Dabei ist ein Balken zum Teil durchgefault und der darüberliegende Estrich porös.
: Nebenbei Funktioniert die Zentralheizung nicht und lässt sich nicht in Betrieb nehmen.
: Ich bin eine Privatperson .
: Ich habs von einer Privatperson gekauft
: Der Kaufpreis ist schon bezahlt .
: Grundbucheintrag hat noch nicht stattgefunden.
: Im Kaufvertrag steht " Gekauft wie gesehen " drinn
: Kann ich Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten?





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