Re: Grenzbebauung durch Nachbar


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 16:37:37

Antwort auf: Re: Grenzbebauung durch Nachbar von Oberh am 23 November, 2009 um 08:54:08:

Oberh hat dies schon sehr gut beschrieben,

diese Fragen würden sich uns auch stellen.

Wir glauben aber nicht, dass Sie -so wie Sie den Fall schilderten- mit dem Überbau der Dachrinnen leben müssen.

Wenn der Nachbar das Dach neu errichtet oder die Dacheindeckung saniert, dann hat er genau so gut die Möglichkeit seinen Dach- bzw. Traufenrand oder Abschluss mit einer Aufdachrinne zu gestalten.

So wie Sie dies beschrieben haben gehen wir davon aus, dass die Dachüberstände bislang nicht über die Grenze des Nachbarn -bis hin auf Ihr Grundstück- hinaus ragten.

Im Zuge eines vernünftigen Miteinanders würden wir Ihnen aber anraten, dass Sie Ihren Nachbarn abermals ansprechen. Sollte er aud Stur stellen würden wir uns an Ihrer Stelle ans Bauamt weden und die Genehmigungen einsehen bzw. für einen Baustop Sorge tragen.

Denn bedenken Sie auch, wenn Sie die Baumaßnahme zu lange dulden, haben Sie hinter das Recht auf Einwendungen verwehrt, weil Ihr Nachbar davon ausgehen durfte, dass Sie seine Baumaßnahme stillschweigend dulden würden.

Sie sollten also trotz allem handeln.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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