Re: Baufenster Nutzung vs Doppelhaus-Einschränkung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 19:17:02

Antwort auf: Baufenster Nutzung vs Doppelhaus-Einschränkung von Carolina Brixibold am 24 November, 2009 um 16:25:57:

Werte Forumsteilnehmerin,

Sie sollten einen Blick in den Bebauungsplan werfen, da werden Sie fündig.

So wie Sie die Angelegenheit des von Ihnen geplanten Bauvorhabens schildern, sollte es ggf. keinerlei Probleme geben.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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: Laut Bebauungsplan (Stuttgart, Baden-Würrtemberg) weist unser Baufenster eine um ca. 100 QM unbebaute Fläche aus. Wir sind Inhaber einer Doppelhaushäfte und würden gerne um- bzw. neu bauen und natürlich die volle Fläche ausnutzen. Das hieße aber, ca. 10 Meter nach vorne hin (in die Aussichtslage hinein) unser Haus über die gesamte Breite zu "verlängern".
: Laut Schnellauskunft auf dem Baurechtsamt wurde mir mitgeteilt, dass man das Recht hat, das komplette Baufenster zu nutzen, auch wenn der andere Doppelhausbesitzer das gerne ablehnen würde. Stimmt das? Was ist mit der Dachhöhe? Wir haben zwei Brandschutzmauern.





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