Re: Rechtsstreit Vergleicht mit Bauträger bzw. Bank


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 19:31:59

Antwort auf: Re: Rechtsstreit Vergleicht mit Bauträger bzw. Bank von Gast am 24 November, 2009 um 10:39:40:

Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung bei bzw. nach Ablauf der Frist und dann das Ganze mit dem Hinweis, dass man ansonten die Arbeiten bzw. die Mängel im Wege der Selbsvornahme ausführen bzw. beseitigen lassen wird sowie die zutreffenden Nachweise (außergerichtlich am besten mittels einem Privatgutachten) das die Mängel auch tatsächlich vorgelegen haben sollten ausreichen die Mängel im Wege der Selbstvornahme ausführen zu können.

Wenn alle die vorgenannten Faktoren in der Fristsetzung sowie auch bezüglich des Nachweises das die Mängel auch tatsächlich vorhanden waren nicht erbracht sind, ist der Unternehmer meist in einer sehr guten Position.

Hierzu gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen.


Mit freundlichem Gruss

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: Hallo,

: das ist natürlich immer einer Frage des Einzelfalls. In einem Gerichtsverfahren kann man immer etwas anderes als einen Vergleich erhalten. Klassisch wird dieses Verfahren ja durch ein Urteil beendet. Man kann dadurch letzendlich aber auch schlechter stehen als bei einem Vergleich.

: Gerade bei einer Selbstvornahme ist für die Beurteilung des Prozessrisikos immer wichtig, ob man die inzwischen beseitigten Mängel auch vor Gericht, also mit den dort zugelassenen Beweismitteln, beweisen kann.





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