Re: Baulärm


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 Dezember, 2009 um 19:37:21

Antwort auf: Baulärm von Irena am 23 November, 2009 um 15:43:58:

Werte Forumsteilnehmerin,

Baulärm ist in der Regel bis zu einem bestimmten Maß -welches nicht verallgemeinert werden kann- hinzunehmen.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass Ihnen für die entstandenen Beeinträchtigungen keine Schadenersatz zustünde.

Im Rahmen dieses Forums wird sich dies nicht zweifelsfrei klären lassen, welche Ansprüche Sie gegen den Bauherrn von Nebenan durchsetzen können.

Dazu bedarf es regelmäßig einer Augenscheinseinnahme und der Ausführung von Schallmessungen um hier verlässlichere Angaben machen zu können.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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: Hallo,
: wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft und ich habe Naturheilpraxis im Hause eingerichtet. Jetzt werden von die Baufirma, die uns das Haus verkauft hat, 2 Reihhäusen gebaut, durch Lärm kann ich nicht Tagsüber in Praxis Sprechstunden durchführen un trage damit finanzielle Nachteile. Gibt es gesetzlichen Regelungen , die von dem Baulärm entstehende Nachteile kompensiert?
: Ist es erlaubt auch Samstags auf dem Bau Arbeit durchführen?
: Danke im voraus





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