Re: geplante Umgehung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 06 Dezember, 2009 um 19:53:29

Antwort auf: geplante Umgehung von Sascha´Fennig am 06 Dezember, 2009 um 14:24:42:

Werter Forumsteilnehmer,

Einspruch oder Widerspruch können Sie grundsätzlich immer erheben, es ist halt nur die Frage inwieweit Sie damit Aussicht auf Erfolg haben.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde (Stadt) bzw. befragen Sie das Bauamt Ihrer Gemeinde (Stadt) wer für die Einsrüche und die Widersprüche der geplanten Maßnahme zuständig ist.


Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Telefon: 02686/228616
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: Hallo liebe User,

: wir wohnen ca 100 Meter von einer Bundesstrasse mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von ca. 12000 Fahrzeugen; wir sind freiwillig hierhin gezogen weil wir hinter unserem Haus ein wirklich idylisches Fleckchen mit 50 meter entferntem Fluß, Fahradweg und einem sagenhaften Ausblick haben.

: Unsere Idylle wird nun aus allen Träumen gerissen da man eine Ortsumgehung in der vordringlichen Planung hat bei der die ca. 12000 Fahrzeuge so verteilt werden das 4000 Fzg auf der alten Strecke bleiben und die restlichen 8000 Fzg inklusive des gesamten Schwertransport ca 50 Meter an unserem Domizil mit einer zusätzlichen Trassenführung vorbeigeleitet werden sollen.

: Im aktuellen Fall sind ca. 80 Häuser von dieser Doppelbelastung betroffen; der Fahrradweg würde verschwinden, die Natur durch eine Dammvariante mit anschließender Brückenführung total zerstört werden; von der doppelten Lärmbelästigung ganz zu schweigen ....

: nun meine Frage;könen wir gegen diese Planung Einspruch erheben evtl. eine Sammelklage erheben ????
: an wen wenden wir uns am besten ???

: Danke vorab





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