Re: Bezugsfertigkeit festgestellt, plötzlich erheblicher Wasserschaden!


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Abgeschickt von Leo am 02 Dezember, 2004 um 14:48:47:

Antwort auf: Bezugsfertigkeit festgestellt, plötzlich erheblicher Wasserschaden! von ML am 30 November, 2004 um 20:42:35:

Herzlichen Glückwunsch! Die Sache hört sich so an, als wäre in Ihrem Bau noch mehr Pfusch drin. Sicherlich können Sie Schadensersatz fordern, aber wie Sie genau vorgehen müssen ergibt sich nur aus dem Bauvertrag, abhängig davon ob VOB oder BGB-Werkvertragsrecht vereinbart wurde. Haben Sie das Haus in Gegenwart eines Gutachters übernommen oder hierbei gespart?




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