Re: Garage auf der Grundstücksgrenze in NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Dezember, 2009 um 19:53:09

Antwort auf: Garage auf der Grundstücksgrenze in NRW von Dirk Wehm am 07 Dezember, 2009 um 19:32:27:

Sofern nicht bereits privilegierte Gebäude an dieser oder mehr als 6 m privilegierte Gebäude an einer anderen Grundstücksgrenze stehen, können darüber hinaus nur noch Ausschlüsse aus einem eventuell geltenden Bebauungsplan dagegen sprechen.

Ein Zustimmung der Nachbarn ist nur erforderlich wenn die Garage im Anzeigeverfahren beantragt wird. Beim Standard-Genehmigungsverfahren ist, sofern nicht andere, planungsrechtliche Gründe oder bereits ausgenutzte Privilegierungstatbestände bestehen, eine Zustimmung der Nachbarn in der Regel nicht erforderlich.

Lassen Sie sich doch mal beim örtlichen Bauordnungsamt beraten. Dort kann man dann auch feststellen, ob es noch weitere Hinderungsgründe gibt oder nicht.


: Hallo,
: wir möchten gerne eine 9 meter Garage auf der Grundstücksgrenze stellen (Betongarage 6m mit 3m Anbau) da wir ein sehr kleines Grundstück haben 219qm haben wir keine andere möglichkeit. Meine Frage muss ich mir von mein Nachbar eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Wenn ja was muss drin stehen.

: VG. Dirk





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