Re: Klage gegen Gemeinde


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Abgeschickt von Jay am 09 Dezember, 2009 um 09:55:24:

Antwort auf: Re: Klage gegen Gemeinde von Dirk Baumeister am 08 Dezember, 2009 um 20:03:34:

Das verstehe ich alles. Das die Gemeinde sonst auf den Kosten hänge bleibt etc. das leuchtet ein. Aber der Nachbar hält sich selber nicht an Vorschriften und will uns das NUR aus Sturheit untersagen unseren Bungalow aufzustocken. Selbst die Gemeinde sagt seine Begründung warum er keine unterschrift gibt sind unhaltbar eigentlich, aber ihnen wären die Hände gebunden. Deshalb finde ich es so unfair, dass ich mich nich wehren kann (gegen den Nachbarn) WILLKOMMEN in Deutschland...

Danke trotzdem.

MFG
Jay


: Das eine ist halt ein Verwaltungsakt und das andere nicht ... Im Rahmen der Planungshoheit entscheidet die Gemeinde schlicht für sich selbst, ob sie eine Planung aufnehmen, verändern, aufheben oder sonstwas damit machen will.

: Im Rahmen einer speziellen Baugenehmigung oder eben Ablehnung ergeht ein Verwaltungsakt gegenüber einem Antragsteller mit Auswirkungen auf einen davon betroffenen Dritten (direkter Nachbar). Diese beiden sind entweder begünstigt oder beeinträchtigt durch den Verwaltungsakt und haben daher ein Klagerecht zur unabhängigen Feststellung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch die sie beschränkt werden.

: Sie brauchen die Zustimmung der Nachbarschaft offensichtlich gerade deshalb, weil ihr Vorhaben die Nachbarn mehr beeinträchtigt als sie von Rechtswegen üblicherweise akzeptieren müssten. Die Gemeinde macht durch das Akzeptieren von nachbarlichen Zustimmungen bereits deutlich, daß sie nichts gegen ihr Vorhaben hat, wenn die von der Entscheidung Betroffenen ihr Einverständnis erklären. Sollte die Gemeinde über die Nachbarn hinweg Ihr Vorhaben genehmigen, wäre sie der Klage des nicht einverstandenen Nachbarn ausgesetzt und würde vermutlich unterliegen. Die Gemeinde hätte die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten zu tragen. Damit hätten Sie die Kosten Ihrer Baumaßnahme am Hals und eventuell auch die Kosten des daraus folgenden Rückbaus und müssten dann versuchen Schadensersatz geltend zu machen und die Gemeinde wäre zusätzlich zur Klage des Nachbarn der Geltendmachung von Schadensersatz durch Sie ausgesetzt.

: Wie würden Sie anstelle der Gemeinde handeln?


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: : Die Frage war ja kann ich gegen diesen Verwaltungsakt klagen? wenn die Gemeinde meine Änderungswünsche ablehnt.
: : Warum darf aber der Nachbar klagen wenn die Gemeinde meinen Antrag genehmigt??? verstehe ich nicht.

: : MFG Jay

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: : : Wir würden hier auch die Antwort von Bauassessor vertreten wollen.

: : : Es kann muss aber nicht ge- bzw. entsprechend beplant werden.

: : : Die Verantwortlichkeit liegt nun halt mal nicht bei dem Fragesteller sondern hängt auch von politischen Entscheidungen innerhalb dem beteiligten Personenkreis der Entscheidungsträger ab.

: : :
: : : Mit freundlichem Gruss

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: : : : Wenn die Gemeinde meinen Antrag auf Änderung ablehnt, aufgrund einer fehlende Unterschrift eines Nachbarn (1 von 4) dann kann ich da nicht gegen klagen? wie ungerecht ist das denn?

: : : : Grüße

: : : :
: : : : : Hallo,

: : : : : wogegen wollen Sie den Klagen? Es gibt keinen Verwaltungsakt, gegen den Sie vorgehen können. Und Sie haben auch kein Recht, das eine Planung in Ihrem Sinne erfolgt. Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann frei entscheiden, ob Sie plant...

: : : : :
: : : : : : Hallo,

: : : : : : stimmt es dass ich nicht gegen die Gemeinde klagen kann, wenn diese meinen Antrag auf Änderung des B-Plans ablehnt weil ein Nachbar aus lächerlichen Gründen dagegen ist? (Altersstarrsinn)

: : : : : : Das kann ja wohl nicht wahr sein oder?

: : : : : : Gruss





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