Faserzement anstatt Dachpfanne


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Abgeschickt von Pelau am 14 Dezember, 2009 um 20:41:59

Für ein Endreihenhaus mit Pultdach ist mit dem Bauträger vertraglich eine Dacheindeckung aus Dachpfannen vereinbart. Eingedeckt wurden die 8 Reihenhäuser jedoch mit einer Faserzement Wellplatten.
1. Ist das gleichwertig?
2. Wird für eine Eindeckung mit Pfannen eine andere Dachkonstruktion benötigt?
3.Besteht das Recht des Käufers die Ausführung wie vertraglich vereinbart zu ändern?
4. Falls das Faserzemtdach nicht geändert wird, welche finanziellen Forderungen können erhoben werden?

Grüße
Pelau




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