Re: Wohnflächenberechnung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 14 Dezember, 2009 um 21:35:28:

Antwort auf: Wohnflächenberechnung von Herbert Helmle am 09 Dezember, 2009 um 16:26:19:

Die Treppe und der Podest haben mit der Höhe nichts zu zu tun.

Die Höhenangabe gilt ausdrücklich für § 3, (3), 1.

Die Treppe und deren Treppenabsätze (Posdeste) ist § 3, (3), 1.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


PS. Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werde.


: Ich habe ein Verständnisproblem mit der Wohnflächenverordnung §3 Abs 3 Nr. 1: Eine Vormauerung bleibt bei der berechnung dann außer Betracht, wenn diese höher ist als 1,5 m und größer 0,1 qm. Dies bedeutet aber doch, dass man ein 1,49 m hohes Podest mit 3 qm Fläche einbauen könnte und es trotzdem zur Wohnfläche zählt.
: Und: Eine Vormauerung in einer Höhe von 0,2 m und einer Fläche von 1 qm zählt ebenfalls zur Grundfläche.
: Ist die Vorschrift evtl. im Sinne von oder gemeint. Die Grundfläche wird dann nicht hinzugezählt, wenn die Höhe 1,5 m oder die Fläche o,1 qm überschritten ist.
: Wer kann mir da weiterhelfen ?
: Danke
: Herbert Helmle





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