Re: Straßenquerschnitt


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Abgeschickt von Hans am 16 Dezember, 2009 um 10:17:30

Antwort auf: Re: Straßenquerschnitt von Bauassessor am 14 Dezember, 2009 um 13:02:01:

: Hallo,

: es gibt kein zwingendes Mindestmaß, sondern nur Empfehlungen für die Anlage von Straßen. Dabei ist sowohl das Verkehrsaufkommen, als auch die Funktion (Durchgangsstraße etc.) als auch die Gecshwindigkeit entscheidend. Handelt es sich bei der Straße um eine "richtige Straße mit Bürgersteig" etc. oder teilen sich Fußgänger und MIV die gemeinsame Straße.

: Absolutes Miindestmaß wären 3 m (gesamt), damit eine Feuerwehr durchpasst. 5,50m (2 2,75m ohne Bürgersteige) ist für Straßen, wie oben beschrieben, nicht unüblich.

:
: : Hallo,
: : würde gerne wissen, wie breit die Fahrbahn einer innerörtlichen Einbahstraße mindestens sein muss.
: : Falls die Verkehrsbelastung eine Rolle spielt, es ca. 4000 Kfz/Tag. Keine Radfahrer in Gegenrichtung.
: : Danke für eine Auskunft.
: : Hans


Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Ergänzend füge ich hinzu, dass die Fahrgeschwindigkeit 20 hm/h betragen soll. Der einseitige Gehweg hat eine Breite von 2,00 m.
Von einem Bekannten wurde mir die Vorschrift RAS Q empfohlen, die mir aber
leider nicht zugänglich ist.
Gruß
Hans



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