Re: Bautr�ger


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 17 Dezember, 2009 um 13:17:31

Antwort auf: Re: Bautr�ger von M.Merk am 17 Dezember, 2009 um 11:08:03:

Ja genau, dass können wir Ihnen nur empfehlen.

Weiterhin würden wir Ihnen auch empfehlen den Sachverständigen zwei mal kommen zu lassen.

Das ertse Mal um eine Otsbesichtigung durchzuführen mit Ihnen alleine und dann ein weiteres Mal um dann mit dem Unternehmer gemeinsam vor Ort einen Termin durchzuführen.

Wir haben immer nur sehr gute Erfahrungen damit gemacht in dieser Art und Weise vorzugehen. In dem zweiten Termin wird denn dann der Unternehmer bzw. werden denn dann die Unternehmer die es betrifft auch geladen.

Erscheinen die Unternehmer haben Sie bei einer geschickten Verhandlungsführung sehr gute Chancen auf eine gütliche Einigung mit den Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

PS. Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Recht herlichen Dank f�r ihre Antwort.

: Da der Bautr�ger bereits mehrere Fristen ungeachtet gelassen hat, werden wir uns einen Termin mit einem Sachverst�ndigen ausmachen, und uns beraten lassen, da es wirklich sehr viele Dinge gibt, die von diesem nicht mehr gekl�rt werden wollen.

: Bis heute m�ssen sich unsere G�ste nach dem Toilettengang die H�nde in unserer K�che waschen, weil kein Waschbecken im Bad.

: Traurig ist es halt nur, dass man sich so anderen gegen�ber verh�lt - und noch nicht einmal einfach Arbeiten fertig macht.

: Nochmals vielen Dank, und ein frohes Weihnachtsfest

: M. Merk


: : Werter Forumsteilnehmer,

: : so wie Sie die Sachlage schildern, sollte man sicherlich davon ausgehen k�nnen, dass Sie sachkundige Hilfe ben�tigen, da Sie es selbst wohl kaum schaffen werden alle Fallstricke und Fu�angeln bei der Fristsetzung zu beachten.

: : Holen Sie sich sachverst�ndige Hilfe.

: : Sachverst�ndige k�nnen auch Helfer in schwierigen Situationen am Bau sein.

: : Unserer Erfahrung nach lenken die Beteiligten h�ufig ein, wenn man die Sache richtig angeht.

: :
: : Mit freundlichen Gr��en

: : ReiMa-Baudienstleistungen

: :
: : PS. Unsere Beitr�ge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gew�hrleistung �bernommen werde.

:
: : : Gr��e sie,

: : : wir haben in der n�he von Ansbach ein Haus bauen lassen mit einem Ansbacher Bautr�ger. Wir hatten einen Fixtermin vereinbart nach BGB. Leider hat alles nicht so geklappt wie wir uns das gew�nscht h�tten...
: : : Als Einzugstermin wurde der 15. Oktober vertraglich festgelegt, m�ndliche Vereinbarungen verschiedenster Art getroffen - man sagte uns, man baue seit Jahren "ehrlich gut", und man k�nne sie auch die Worte verlassen.

: : : Nachdem wir aber in Passau gewohnt haben, konnten wir den bau nicht nach kontrollieren...

: : : Jettz ist es so, dass wir seit dem 15 oktober wohl im Haus gewesen waren, aber zu der Zeit weder Fliesen angebracht gewesen waren, noch die kompletten Arbeiten fertig. Wir hatten die Handwerker noch bis Mitte November im Hause gehabt - und bis jetzt ist bei weitem alles nicht fertig.
: : : Wir haben ihn nun eine Frist zum 16 Dezember zur Fertigstellung der Restarbeiten gegeben, aber der nette Herr meldet sich nicht mehr - einigste Aussage- sie k�nnen ihr Recht einklagen...???

: : : Wie kann ich hier weiter verfahren, da Dusche fehlt, Waschbecken im Bad, M�ngel wie verkehrter eingebauter Kamin, Kl�ranlage am falschen Platz eingebaut, Treppe verkehrt bzw. Stufen alle krumm, Heizung heizt nicht richtig (macht kein hei�es Wasser - wir haben Kachelofen- Solar in Verbindungmit Fu�bodenheizung), und die Liste ist noch sehr lang...

: : : Brauchen wir einen Sachverst�ndigen?

: : : Vielen Dank f�r ihre Meldung.

: : : MfG

: : : M.Merk





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]