Re: Bebauungsgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Dezember, 2009 um 19:11:05

Antwort auf: Bebauungsgrenze von D. Klein am 17 Dezember, 2009 um 09:23:47:

"Bauland" bzw. "Baugrundstück" sind nicht gleich zu setzen mit bebaubarer Fläche. Die bebaubare Fläche ist auf annähernd jeder Form von Baugrundstück in irgendeiner Form begrenzt, sei es durch die tatsächliche Begrenzung der Fläche, die bebaut werden darf oder über zulässige Maximalwerte in Bezug auf das Gesamtgrundstück (GRZ, GFZ). Daher kann also durchaus das gesamte Grundstück Bauland sein, ohne dass die gesamte Fläche bebaubar ist.

Inwieweit die Ablehnung der Zulassung einer weiteren Bebauung auf dem konkreten Grundstück rechtens ist kann nur am konkreten Fall unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Aspekten und auf keinen Fall ohne nähere Angaben und Planunterlagen geklärt werden.

: In den 80er Jahren haben wir ein ca. 2000 qm großes Grundstück erworben, das komplett als "Bauland" deklariert war und auch so bezahlt wurde. Mittlerweile sind die Kinder aus dem Haus und uns mittlerweile alt Gewordenen ist alles zu groß/pflegebedürftig geworden. Wir möchten also die 2000 qm teilen bzw. auf dem ca. 1000 qm großen freien Teil ein Haus für die Tochter bauen lassen. Nun überrascht uns die Gemeinde damit, dass es eine am Rande der bebauten ca. 1000 qm eine Bebauuungsgrenze gibt, jenseits derer man nicht bauen dürfe, was folgende Frage aufwirft:
: Darf das Gesamtgrundstück als Baugrundstück deklariert und verkauft werden, obwohl nur die Hälfte davon bebaut werden darf?

: Zwei Grundstücke entfernt in der gleichen Straße ist ein wenig mehr als 1000 qm großes Grundstück in den 90er Jahren gar in drei Teile von je ca. 300 qm geteilt worden, auf denen sich nun drei Häuser befinden. Nach Angaben der Gemeinde ist dies aber kein Präzedenzfall, weil jene Häuser an einer anderen Kanalisation angeschlossen seien. Unseren beiden Nachbarn mit ähnlich großen Grundstücken wie unseres hat man die Teilungswünsche einzig mit dem Verweis auf die Ablehnung meines Gesuchs abgelehnt.
: Frage: Kann die vor wenigen Jahren vorgenommene Mehrfachteilung eines kleineren Grundstücks in der gleichen Straße Präzendenzfall für meinen Wunsch auf Einfachteilung sein?

: Für den Fall, dass es von Bedeutung ist: Das Grundstück befindet sich in der hessischen Gemeinde Linsengericht.

: MfG,

: D. Klein





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