Re: erweiterung bzw. anbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Dezember, 2009 um 22:15:28

Antwort auf: erweiterung bzw. anbau von danny am 23 Dezember, 2009 um 11:11:18:

Ein Bauantrag ist erforderlich.
Ob eine Besichtigung durch die Behörde erfolgt liegt im Ermessen der Behörde, aber was hätten Sie zu befürchten, wenn ein Bauantrag genehmigt würde?
Ob die bebaubare Fläche begrentzt ist hängt von den planungsrechtlichen Grundlagen des Grundstücks ab.


: hallo,
: ich möchte gern eine erweiterung meines wohnhauses vornehmen. es handelt sich um ca. 40 qm. der anbau soll auf einer bereits am haus anliegenden bestehenden terrasse erfolgen. sozusagen drei wände, fenster und flachdach. die terrasse soll dann evtl. auf dem flachdach (dachterrasse) angelegt werden.
: ist ein bauantrag notwendig bzw. wenn ja, erfolgt eine besichtigung durch das bauamt? gibt es eine maximale fläche auf einem grundstück bebaut werden darf? (grundstücksgröße 500 qm)

: wer kann helfen? vielen dank!!!





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