Re: Definition Doppelhaus / Reihenhaus


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Abgeschickt von willi am 06 Dezember, 2004 um 08:04:16

Antwort auf: Definition Doppelhaus / Reihenhaus von Rainer am 05 Dezember, 2004 um 16:51:43:

: Wer kann mir helfen? Suche nach einer rechtsverbindlichen Definition (für NRW) für ein Doppelhaus sowie für ein Reihenhaus.

: Kernfragen u.a. sind: Müssen für den Bau eines Doppelhauses zwei Grundstücke vorliegen, oder kann ein Doppelhaus auch auf einem Grundstück errichtet werden? Ab wann spricht man von einem Reihenhaus? Konkreter Fall: ein Grundstück, vier Wohneinheiten (alle mit eigener Haustür). Vermieter preist WEs per Inserat als "Einfamilien-Reihenhäuser" an, bezeichnet das Objekt offiziell jedoch als Doppelhaus, da Reihenhäuser laut B-Plan nicht gestattet sind.

: Kennt sich hier jemand aus bzw. kann mir sagen, wo ich eine erklärende Definition finden kann??

: Vielen Dank im Voraus!

: Rainer

versuch es doch einmal als eigentumswohnung, nur in dem fallk nicht über ein ander, sondern neben ein ander



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