Re: Stadtratsbeschluss


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 Dezember, 2009 um 17:10:11:

Antwort auf: Stadtratsbeschluss von Wolfgang Kutzler am 28 Dezember, 2009 um 14:07:35:

: Kann ein Stadtrat auch dann rechtlich, den
Hallo,

ich hoffe, ich verstehe das richtig: Der Stadtrat beabsichtig den (Um-)Bau einer Erschließungsstraße, will dabei aber bestehende, lose aufgesetzte Pfalnzbausteine nicht versetzen, und lässt die Straße allein aus diesem Grund über ein Grundstück laufen, dass nicht im Besitz der Stadt ist? Wenn das so ist, halte ich die Entscheidung für nicht verhältnismäßig - aber abschließend beurteilen kann man das nur anhand der Abwägung, die stattfinden muss. Die Abwägung muss dokumentiert werden!

Verlauf einer Erschließungsstraße beschließen, wenn der kontinuierlich gerade Straßenverlauf nur deswegen unterbrochen wird um eine Reihe von lose aufgesetzter Pflanzbausteine nicht umsetzten zu müssen und deswegen in einem leichten Bogen in das gegenüberliegende Grundstück eingreift. Kann ein Stadtrat zu seinen Baubeschlüssen zur Auskunft verpflichtet werden?





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