Re: Wohnraum


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 Dezember, 2009 um 17:12:49:

Antwort auf: Wohnraum von Schneider am 28 Dezember, 2009 um 12:05:14:

Ja, Sie müssen einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen - und nicht in jedem Fall ist eine Nutzungsänderung zulässig. Es muss eine Mindesthöhe der Räume sowie eine ausreichende Belichtung mit natürlichem Licht (durch Fenster) gewährleistet sein. Die Vorgaben sind jedoch abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem die Maßnahme erfolgen soll.


: Wir möchten unsere Kelleräume zu Wohnraum ausbauen - gibt es eine mindest Deckenhöhe? od. Sonstiges was erfüllt sein muss!? - muß man für die Umwandlung in Wohnraum Genehmigung einholen ?




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