Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 29 Dezember, 2009 um 08:46:18
Antwort auf: Baurecht 1969 von harkink Werner am 29 Dezember, 2009 um 01:24:28:
Einfach mal googlen,
es gilt wohl die Baunutzungsverordnung von 1968.
http://www.vordruckverlag.de/Gesetze/Land/Bund/Bu27_2.pdf
SIEHE AUCH
http://lexetius.com/2006,1270
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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: Ich habe fünf Archtitekten gefragt nun habe ich fünf verschiedene Antworten.
: Sachverhalt:
: Auf meinem Grundstück in Niedersachsen habe ich einen Bebauungsplan von 1963 veröffentlicht 1969 mit einer GFZ von 0,5.
: Frage:
: Wie wird die GFZ von 1969 berechtnet?
: incl. Teppenhaus ja/nein, Aufzugschacht ja/nein
: Küche ja/nein, Abstellräume ja/nein
: Bitte direkt unter harkink@t-online antworten. Danke für die Hilfe.