Re: Wohnraum


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 29 Dezember, 2009 um 08:50:26

Antwort auf: Re: Wohnraum von Bauassessor am 28 Dezember, 2009 um 17:12:49:

Korrekt,

was man dem einzig noch hinzu fügen kann ist, dass die angegebenen Mindesthöhen wohl "sehr wahrscheinlich" auf das Maß der in den neuesten Urteilen angegebenen Mindestmaß unterschreitenden Maße reduziert werden darf.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Ja, Sie müssen einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen - und nicht in jedem Fall ist eine Nutzungsänderung zulässig. Es muss eine Mindesthöhe der Räume sowie eine ausreichende Belichtung mit natürlichem Licht (durch Fenster) gewährleistet sein. Die Vorgaben sind jedoch abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem die Maßnahme erfolgen soll.

:
: : Wir möchten unsere Kelleräume zu Wohnraum ausbauen - gibt es eine mindest Deckenhöhe? od. Sonstiges was erfüllt sein muss!? - muß man für die Umwandlung in Wohnraum Genehmigung einholen ?





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