Re: Nutzungsänderung Garage in Gewerberaum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 29 Dezember, 2009 um 08:54:33

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Garage in Gewerberaum von Dirk Baumeister am 27 Dezember, 2009 um 23:02:11:

Da hat Herr Baumeister natürlich Recht,

wir wagen jedoch lediglich zu bezweifeln ob denn die Oma alle Gewerberaum schaffenden Tätigkeiten beherrscht.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

__________________________________

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Nutzungsänderungen sind in den meisten Bauordnungen nicht an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gebunden, können also theoretisch auch von der Oma unteschrieben werden. Die entstehenden Kosten sind nur am Einzelfall zu schätzen und hängen stark von den vorhandenen Unterlagen und dem entstehenden Aufwand ab.

:
: : Beauftragen Sie einen Architekten oder einen Sachverständigen. Die können Ihnen nach Sichtung der vorhandenen (Bau-) Unterlagen und nach Sichtung der örtlichen Gegebenheiten mehr sagen bzw. allumfassend beraten.

: :
: : Mit freundlichen Grüßen

: : ReiMa-Baudienstleistungen

: : __________________________________

: : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: :
: : : Hallo,

: : :
: : : ich würde gerne unsere Garage, die sich IM Haus befindet, in ein Fußpflegestudio umbauen lassen. Auf der Bhörde sagten sie mir bereits, dass ich Ablösesummen wegen der fehlenden Parkplätze zahlen müsse. Aber was muss ich noch alles beachten, wenn ich einen Nutzungsänderungsantrag stellen möchte? MUSS ein Architekt daran beteiligt sein? Denn es müsste ja nur das Garagentor ausgebaut werden und eine Türe, sowie ein Fenster eingebaut werden. Und, welche Kosten würden da zu den Ablösesummen noch auf mich zukommen, bevor ich den ersten Stein setzen darf?

: : :
: : : Vielen Dannk für Ihre Antworten.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]