Abgeschickt von Bauassessor am 30 Dezember, 2009 um 09:38:50:
Antwort auf: Trennung Innen- und Außenbereich von John_Pferdelack am 29 Dezember, 2009 um 23:53:19:
Hallo,
nein, Checklisten-artige Prüfkriterien für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich gibt es nicht. Es gibt Anhaltspunkte - wie die Distanz zur benachbarten Bebauung, die Anzahl der Gebäude (bei Splittersiedlungen im Außenbereich), die Bebauung auf der anderen Straßenseite.
Es gibt auch einzelne Urteile, in denen - FALLBEZOGEN - Maße als Orientierung genannt worden sind. So z.B. Abstand zwischen den Gebäuden nicht mehr als 80m oder mind. 6 Wohneinheiten für die Anerkennung als Splittersiedlung. Aber das sind ganz individuelle Entscheidungen, die nicht generell angewendet werden dürfen.
Eine abschließende Beurteilung kann daher nur durch eine Besichtigung vor Ort erfolgen.
: hallo
: bin student und lerne grade im baurecht, dass man bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsprüfung bei der breichsprüfung einen Innenbereich und einen Außenbereich bei der Auswahl hat.
: wie kann man sich am besten merken, was was ist. im sv steht ja dies manchmal nicht eindeutig, deswegen frag ich hier auf diesem wege.
: gibt es merkmale o.ä. die aussagen, was der innen- und was der außenbereich ist?
: mfg