Re: Terrassengröße/Höhe Baugenehmigungsfrei ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Januar, 2010 um 14:40:53

Antwort auf: Terrassengröße/Höhe Baugenehmigungsfrei ? von R1forfire am 01 Januar, 2010 um 12:00:50:

Die landwirtschaftliche Fläche und das Grundstück im angrenzenden Mischgebiet wird vermutlich auch "jemandem" gehören ... also so ganz ohne Nachbarn sind Sie ja nun nicht.

Abstandflächen sind grundsätzliche auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Wenn das nicht gelingt, besteht in manchen Bundesländern die Möglichkeit des Nachweises auf dem Nachbargrundstück durch Baulast, wozu die Zustimmung und Unterschrift des Eigentümers des belasteten Grundstücks erforderlich ist. Manchmal kommt auch eine Befreiung von der Tiefe der Abstandflächen in Betracht, meist mit einer Zustimmungserklärung der betroffenen Nachbarn.

: Hallo,

: besitze ein EFH in Bayern ohne direkte Nachbarn nur angrenzende landwirtschaftlische Fläche und ein Mischgebiet.
: Wie groß ( Fläche ) und vor allem auf welche Höhe darf ich eine Terasse bauen ? Angestrebte Höhe wäre 1,20m. Die Abstandsflächen kann ich nicht einhalten da unser Haus ca 1 m (Grundstücksbedingt) vom Nachbargrundstück entfernt ist. Erbaut wurde es ca 1935 -> Aus/Umbau erfolgte dann ca 1970.

: Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe !





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