Re: Terrassengröße/Höhe Baugenehmigungsfrei ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Januar, 2010 um 19:39:40

Antwort auf: Re: Terrassengröße/Höhe Baugenehmigungsfrei ? von R1forfire am 01 Januar, 2010 um 15:44:38:

Wenn erforderliche Abstandflächen nicht eingehalten sind, dann ist das immer ein Verstoß gegen die Bauordnung und grundsätzlich erstmal nicht zulässig. Das ist unabhängig von der Genehmigungsfreiheit, die eventuell für das Bauteil bestehen kann. Die Genehmigungsfreiheit erspart nur den formalen Verwaltungsakt, ersetzt aber kein Baurecht. Unter Umständen kann der Umstand eben durch Baulast oder Nachbarzustimmung geheilt werden.

Leider kann ich auf Anhieb der BayBO nicht entnehmen, bis zu welcher Höhe Nebenanlagen ohne eigene Abstandflächen zulässig wären.

: Ja klar Nachbarn ( Grundstücksbeitzer ) habe ich schon. Mir gehts wirklich nur um die zulässige Höhe und Fläche bei nicht eingehaltenen Abstandsflächen.

: Soweit ich informiert bin kann ich ohne Baugenhmigung auf Bodenhöhe eine Terasse anlegen, auch direkt bis auf die Grundstücksgenze.

: Aber geht dies auch auf einer Höhe von 1,20m ?

: Gruss R1forfire





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