Abgeschickt von Eduard Prazeres am 03 Januar, 2010 um 17:54:40
Hallo,
ein Behindertenwohnheim wurde in einem Gewerbegebiet genehmigt und errichtet.
Am Nachbargrundstück hat sich ein Forstwirt einen Holzsäge/Holzlagerplatz eingerichtet.
Die Verwaltung lässt arbeiten, weil gewisse Grösse nicht überschritten auch genehmigungsfrei.
Die Behinderten werden tagsüber mit Lärmpegeln um die 70-80 db beschallt. Nachts ist Ruhe.
Kann der Forstwirt ungehindert weiterarbeiten oder haben die Bewohner des Heimes einen Anspruch auf Ruhe auch während des Tages?
Vielen Dank für die Antworten!