Mauer Hanggrundstück


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Abgeschickt von katharina am 03 Januar, 2010 um 20:05:45:

Hallo Forumsteilnehmer,

angenommen ein Bauplatz in Hanglage (Rheinland-Pfalz) muss zwecks Bebauung so abgetragen werden, dass es danach ca. 1,20 meter tiefer als das (noch unbebaute) Nachbargrundstück liegt.
Wer ist dann für das Absichern der Böschung bzw. das Errichten einer Stützmauer zuständig?

Im Voraus Danke für Antworten!

Katharina



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