Re: Abnahme eines Neubaus


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 04 Januar, 2010 um 10:51:21

Antwort auf: Abnahme eines Neubaus von meppener am 04 Januar, 2010 um 08:19:42:

Wegen kleiner Mängel kann man eine Abnhame nicht verwweigern, wegen schwerwiegender Mängel schon.

Das was an Mängeln vorhanden ist und Sie zu sagen haben, gehört in das Abnahmeprotokoll.

Wenn Sie wegen nicht beseitigter Mängel mindern möchten, gehört auch dieser Hinweis als Vorbehalt in das Abnhameprotokoll. Ansonsten verlieren Sie Ihre Minderungsrechte. Abnahme unter Vorbehalt eines Ihnen ggf. von Gesetzes wegen zustehenden Minderungsrechtes.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere Eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Wie vollzieht man eine förmliche Abnahme eines Neubaus, wenn bekannte Mängel bis zum Abnahmetermin nicht beseitigt wurden? Kann man die Abnahme trotzdem machen, die Mängel im Protokoll festhalten, Geld einbehalten und einziehen? Oder erkennt man mit der Abnahme und dem Einzug das Haus als Mängelfrei an?




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