Re: Regenwasserversickerung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Januar, 2010 um 21:56:54

Antwort auf: Regenwasserversickerung von Ewald am 08 Januar, 2010 um 19:07:25:

Die ordnungsgemäße Ausführung ist Bauherrenaufgabe und gehört nicht zum Prüf- und Abnahmeumfang durch die Baubehörde. Das ist eine gesetzliche Pflicht ... können Sie sich einem entdeckten Verstoß gegen die Geschwindigkeitsvorschriften entziehen? Sie können ja jemanden finden, der die ordnungsgemäße Herstellung bescheinigt und das ach bescheinigen darf.


: Ein neu gebautes Einfamiliehaus hat vor einigen Jahren eine durch die Baubehörde mängelfreie Endabnahme erhalten.
: Bei einer zusätzlich vor kurzem gestellten Bauanfrage für ein Carport wird nun die Richtigkeit der Ausführungen der Regenwasserentsorgung ( Rigole ) in Frage gestellt.
: Da diese Ausführungen aber nicht durch ein ofiziell beauftragtes Unternehmen durchgeführt wurden, kann kein Nachweis geliefert werden, was jedoch von der Behörde mit Androhung von hohen Ornungsstrafen gefordert wird.
: Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich solchen nachträglichen Forderungen zu entziehen ???




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