Re: Grenzabstand Erdwall zum Zaun


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 Januar, 2010 um 20:35:21

Antwort auf: Grenzabstand Erdwall zum Zaun von Marion Müller am 10 Januar, 2010 um 10:20:48:

Nein, dass muss natürlich nicht hingenommen werden.

Das Nachbargrundstück darf nicht beeiträchtigt werden.

Für Ihr Anliegen gelten die BGB §§ 900 bis 1004 sowie auch das Nachbarrecht des Bundeslandes in dem der Zaun steht.

Schauen Sie bei Goggle unter Nachbarrechtsgesetz. Geben Sie dort das Wort Nachbarrechtsgesetz, eine Leerstelle und das Bundesland an, das werden Sie fündig.

Und schauen Sie auch bei Google unter "ARD Ratgeber Recht" und dann unter Nachbarrecht. Das gibt es jede Menge Urteile und Hinweise zu Ihrem Problem.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


: Nachbar grenzt Grundstück mit ca. 1,50 m hohem und ca. 11 m langem Erdwall ab. Keine Abschrägung von 45° - vielmehr fast 90°. Marke Eigenbau. Beim Setzen des Zaunes vom anderen Nachbarn wurde Grenzüberschreitung von ca. 20 cm bemerkt. Zaun konnte erst nach Baggereinsatz gesetzt werden. Erde drückt nun unmittelbar an Zaun, Hügel verunkrautet, Erde bröckelt ab, Zaun droht mit den Jahren zu rosten. Gütliche Einigung mit Nachbar erfolglos, Klage abgewiesen. Muss dieser Zustand hingenommen werden?





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