Re: Änderung tragender Bauteile innerhalb von Gebäude genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 Januar, 2010 um 14:46:19:

Antwort auf: Änderung tragender Bauteile innerhalb von Gebäude genehmigungsfrei? von Peter H. am 11 Januar, 2010 um 20:55:57:

Hallo Peter H.
Ihr "Statiker" hat natürlich recht, siehe Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung
- VV BauO NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 12.10.2000......die eigentlich nicht mehr gültig ist........ zu § 65.21 Zu Absatz 2 Nr. 1
Als “Änderung” eines tragenden oder aussteifenden Bauteiles gilt z.B. das Herstellen von Schlitzen oder Durchbrüchen für Leitungen, aber auch der Durchbruch einer neuen Türöffnung. Der Ersatz des gesamten tragenden oder aussteifenden Bauteils durch ein anderes gilt nicht als Änderung, sondern bedarf der Baugenehmigung.
Die Standsicherheit wird im Allgemeinen erkennbar nicht berührt von kleineren senkrechten Schlitzen und Durchbrüchen für Rohrleitungen. Sie kann z.B. berührt werden von längeren waagerechten Schlitzen und von größeren Durchbrüchen (z.B. für Türen); dies gilt insbesondere, wenn der Durchbruch in der Nähe des auszusteifenden Bauteils vorgesehen ist.
mfg
Bodo Hermann




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