Vorgeschriebene Deckenhöhe einer Kellerwohnung


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Abgeschickt von Steff am 13 Januar, 2010 um 20:31:40

In unserem Haus soll eine Kellerwohnung mit einer Deckenhöhe von 1,90 m vermietet werden. Der Keller ist feucht und muffig - die Frage ist, welche Personen würden dort freiwillig einziehen. Wir sind seit ü. 18 Jahren dort Mieter und möchten nicht, dass durch die Kellervermietung eine Ghettobildung entsteht. Gibt es in Niedersachsen Vorschriften über eine Mindestdeckenhöhe von vermieteten Kellerwohnräumen ?




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