Re: Nutzungsänderung Garage in Gewerberaum


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Abgeschickt von Peter am 13 Januar, 2010 um 22:02:51:

Antwort auf: Nutzungsänderung Garage in Gewerberaum von Rose am 27 Dezember, 2009 um 15:56:03:

Den Sachverhalt muss man trennen:

1. Genehmiungspflichtige Nutzungsänderung
Dies dürfte recht simpel sein.
Bei der Baubehörde bekommt man die nötigen Antragsformulare und füllt sie aus. Dazu nimmt man dann den Bauplan der Garage (ggfs. aus der behördlichen Registratur), fertigt eine Kopie an und streicht dann das Wort "Garage" im Plan und Schreibt "Nagelstudio" darüber.

Die Stellplatzfrage ist natürlich noch zu klären. Sofern der Garagenstellplatz notwendig war, ist der damit entfallende Stellplatz entweder woanders nachzuweisen oder (mit Geld) abzulösen. Die Baubehörde sollte dazu auf Nachfrage detailliert auskunft geben.

2. Bauliche Änderungen
Die angesprochenen baulichen Maßnahmen(Tor/Fenster) sollten baugenehmigungsfrei sein. Trotzdem sollte dies nochmal bei der Baubehörde nachgefragt werden.
Trotz baugenehmigungsfreiheit müssen natürlich alle Vorschriften z.B. zu Brandschutz usw eingehalten werden. Auch hierzu sollte die Baubehörde beratend weiterhelfen können.

: Hallo,

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: ich würde gerne unsere Garage, die sich IM Haus befindet, in ein Fußpflegestudio umbauen lassen. Auf der Bhörde sagten sie mir bereits, dass ich Ablösesummen wegen der fehlenden Parkplätze zahlen müsse. Aber was muss ich noch alles beachten, wenn ich einen Nutzungsänderungsantrag stellen möchte? MUSS ein Architekt daran beteiligt sein? Denn es müsste ja nur das Garagentor ausgebaut werden und eine Türe, sowie ein Fenster eingebaut werden. Und, welche Kosten würden da zu den Ablösesummen noch auf mich zukommen, bevor ich den ersten Stein setzen darf?

:
: Vielen Dannk für Ihre Antworten.





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