vereinbarte Raten zurückbehalten?


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Abgeschickt von Baulaiin am 14 Januar, 2010 um 15:21:17

Hallo,

kann man eine Rate lt. Zahlungsplan eines Hausbauvertrages (z. B. "Rate nach Fertigstellung Dach") zurückbehalten, wenn die Leistung noch nicht komplett erbracht ist, der Unternehmer die Rechnung aber schon stellt?
Oder spielt das Wort NACH Fertigstellung keine Rolle?

Zum Beispiel, wenn eine Rate nach Dacheindeckung fällig ist. Es sind aber die Arbeiten erst begonnen und die Dacheindeckung noch nicht komplett fertiggestellt. Aus meiner Sicht ist die Rechnung für diese Rate erst fällig, wenn die Leistung komplett erbracht ist. Sollte es anders sein, wäre ja der Wortlaut "nach Fertigstellung" im Vorfeld nicht bei der Vertragsverhandlung so wichtig. Dann könnte man ja auch "bei Fertigstellung" stehen lassen. So findet es man ja in den meisten Vertragsmustern.




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