Re: Tomatenhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anders Leben am 14 Januar, 2010 um 16:07:14:

Antwort auf: Tomatenhaus von Egger Christian am 14 Januar, 2010 um 11:57:15:

Ja, zumindest in der Bauordnung Ihres Landes (Abstandflächen) und ggf. im Nachbarrechtsgesetz. Mit 3 m Abstand zu jeder Grenze dürften Sie auf der sicheren Seite liegen.
Mit Blick auf die Kosten würde ich mir aber überlegen, ob sich eine größere Recherche lohnt, oder ob man das Teil nicht einfach umsetzt, wenn es jemanden stört.

: Wir wollen ein Tomatenhaus aus lediglich 4 Stk. Holzpfosten und einem Dach aus Wellplexiglas errichten.
: Gibt es Richtlinien od. Gesetze wie nah es am Grundstück des Nachbar sein darf?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]