Re: Lärmschutz in denkmalgeschütztem Haus


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Abgeschickt von Anders Leben am 15 Januar, 2010 um 09:31:03:

Antwort auf: Lärmschutz in denkmalgeschütztem Haus von Elvira Baumeyer am 14 Januar, 2010 um 22:08:55:

Die Vorstellung fällt schwer, wenn sowohl die Wohnung als auch der Tanzsaal baurechtlich genehmigt sein sollen - also keine der beiden Nutzungen illegal sein soll.
Wenn dem aber wirklich so wäre, würde sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen stellen, insbesondere danach, ob beides demselben Eigentümer gehört. Dann würde diese Frage nämlich vermutlich von einer Mieterin gestellt, die schlichtweg eine rechtlich schwächere Position hätte und die sich fragen lassen müßte, warum sie dort in Kenntnis des vorhandenen Tanzsaales eingezogen ist.
Versuchen könnte man es dann noch über die Immissionsschutzanforderungen, aber deren kritische (=lärmsensible) Zeiten beginnen werktags üblicherweise erst um 22:00 Uhr.

: Stellen wir uns folgendes Szenario vor, direkt über einer Wohnung befände sich ein Tanzsaal, der gewerblich genutzt werden würde, und an einigen Tagen in der Woche auch mal bis nach 21:30 Uhr. Welches Gesetz würde hier in Kraft treten, um sich vor einer möglichen Lärmbelastung schützen zu können und wie würde sich das Ganze auf ein denkmalgeschütztes Haus auswirken?




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