Re: Tomatenhaus


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 Januar, 2010 um 15:06:27

Antwort auf: Re: Tomatenhaus von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 Januar, 2010 um 15:03:30:

Oh sorry, da war ein wenig alter Text eines vorherigen Beitrages mit hinein gerutscht.


Genau, schauen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Da werden Sie in Sachen Abstandsflächenrecht und in Sachen von genehmigungsfrei zu errichtenden Gebäuden fündig.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stelle lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: : Ja, zumindest in der Bauordnung Ihres Landes (Abstandflächen) und ggf. im Nachbarrechtsgesetz. Mit 3 m Abstand zu jeder Grenze dürften Sie auf der sicheren Seite liegen.
: : Mit Blick auf die Kosten würde ich mir aber überlegen, ob sich eine größere Recherche lohnt, oder ob man das Teil nicht einfach umsetzt, wenn es jemanden stört.

: : : Wir wollen ein Tomatenhaus aus lediglich 4 Stk. Holzpfosten und einem Dach aus Wellplexiglas errichten.
: : : Gibt es Richtlinien od. Gesetze wie nah es am Grundstück des Nachbar sein darf?





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