Geländeerhöhung NRW Auflage Baugenehmigung


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Abgeschickt von sandra am 08 Dezember, 2004 um 16:30:45

In unserer Baugenehmigung haben wir als Auflage bekommen, daß Geländeerhöhungen unseres Grundstücks an der Grundstücksgrenze zu einem noch nicht verkauften Baugrundstück untersagt sind. Entsprechende Grundlagen dazu gibt es nicht im Bebauungsplan. Wenn wir uns nun mit unserem späteren Nachbar auf eine gemeinsame Aufschüttung einigen, ist diese Auflage dann nichtig, weil es sich bei Aufschüttungen unter 2m in NRW um genehmigungsfreie Vorhaben handelt? Anders gefragt, kann ein nach den entsprechenden Gesetzen und Bebauungsplan genehmigungsfreies Bauvorhaben (Aufschüttung) per Auflage in der Baugenehmigung willkürlich untersagt werden?


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