Re: Gewerbe in Wohngebiet Bestandschutz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Januar, 2010 um 19:56:47

Antwort auf: Gewerbe in Wohngebiet Bestandschutz von freude am leben am 15 Januar, 2010 um 18:03:15:

Ich bin ein bißchen verwundert, daß zur Gewerbeanmeldung nicht auch die Räumlichkeiten bauordnungsrechtlich beantragt und genehmigt wurden. Die Gewerbeanmeldung schließt eine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung nicht mit ein. Erst mit einer genehmigten Nutzungsänderung hätte die Nutzung als Hundesalon einen Bestandsschutz erreichen können. Ohne diese Genehmigung ist die Nutzung bis dahin zumindest formal illegal gewesen.

Man kann auch versuchen eine nachträgliche Genehmigung zu erreichen, was aber immer mit erhöhtem Aufwand und Kosten, sowohl bei den Planungs- als auch den Genehmigungskosten, verbunden ist und viel Geduld und umfangreiche Kenntnisse des öffentlichen Baurechts erfordert.

: Hallo,folgendes ist passiert.Im Jahr 2003 plante man ein Klein- Nebengewerbe zu betreiben.Dabei handelt es sich um Tierpflege.( Hundesalon)
: Um die Ausgaben gering zu halten,sollte das Gewerbe auf dem eigenen Grundstück ausgeführt werden.Da sich in der Nachbarschaft ein NETTER NACHBAR wohnte,ging ich zur Stadt( Bauamt )und fragte nach ,ob ich dieses Gewerbe auf meinem Grundstück betreiben dürfte.Da es sich um ein Mischgebiet handele und auf dem Nebengrundstück ein Fabrikgebäude steht gibt es keine probleme von der Lage des Gewerbes Aussge des Bauamtes).Also wurde das Gewerbe dort angemeldet.Nach ca 4 Jahren ausführung des Gewerbes,teilte uns das Bauamt mit einem mal mit,das sich der NETTE NACHBAR beschwert hat und ich auf meinem Grundstück keinerlei Gewerbe betreiben dürfte,da es sich jetzt um ein angepaßtes Wohngebiet handele.Genaues Datum der änderung wurde mir nicht mit geteilt.Man hatte im laufe der Jahre die Fabrik abgerissen und Häuser auf das Gelände gestellt.
: Laut Aussage des Bauamtes gäbe es keinerlei möglichkeiten hier das Gewerbe zu betreiben.
: Da der nette Nachbar mittlerweile meine Kunden einparkte und diese über den Zaun anpöbelte und beleidigte ,legten wir nach den die Kunden ausblieben und der Aussage des Bauamtes keinen wiederspruch ein.
: Leider funktioniert dieses nach über 2 Jahren Test, finaziel nicht und wollte nun fragen ob es Bestandschutz hierfür gibt oder Ähnliches.Da das Bauamt damals sagte das es keinerlei schwierkeiten gäbe,habe ich nartürlich nichts schriftliches.Außer meiner Gewerbeanmeldung die immer noch aktuell ist.
: Auf erneuerter Anfrage beim Bauamt gab es wiederholt eine Absage.
: Vielen Dank im vorraus.




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